Vereinsmitglieder können den Saal des Gemeinschaftshauses für ihre private Feiern mieten. Aus versicherungstechnischen Gründen können wir nicht an Dritte vermieten.
Mietgegenstand
Zur Verfügung gestellt wird der Saal des Vereinshauses mit Küchenzeile, die separate Küche und die Toiletten im Vereinshaus. Der Saal ist ausgestattet mit Tischen und Stühlen für 45 Personen. Geschirr, Besteck sowie Gläser für 50 Personen, zwei Kühlschränke, ein Geschirrspüler, 2 Kaffeemaschinen und verschiedene Thermoskannen sind ebenfalls enthalten.
Die Außenanlage im Bereich der großen Terrasse (Ausgang Saal) kann mit benutzt werden. Ein Anspruch auf alleinige Nutzung der angrenzenden Wiese besteht aber nicht.
Für die Vermietung wird eine Nutzungspauschale erhoben. Die Nutzungspauschale wird bei der Schlüsselübergabe zum Nutzungsbeginn fällig.
Reservierungen
Das Gemeinschaftshaus wird gerne für private Feiern genutzt. Eine frühzeitige Reservierung für die eigene Feier ist daher empfohlen.
Ansprechpartnerin für Reservierungen ist Anja Hanke, Tel. 0173-2573457.
Übergabe des Vereinshauses vor Beginn der Nutzung
Das Haus wird vorbereitet am Übernahmetag zur vereinbarten Zeit übergeben. Wenn gewünscht gibt es eine kurze Einführung.
Nutzungsbedingungen
Wichtig: Vor Öffnen der Jalousien unbedingt Fenster öffnen und die Sicherungsklammern an den Jalousien herausnehmen.
Während des Aufenthalts im Gebäude müssen die Notausgangstüren unverschlossen sein!
Rauchen im Gebäude, offenes Feuer und Feuerwerk sind innerhalb und außerhalb des Gebäudes aus Gründes des Brandschutzes verboten. Auch das Grillen unter dem Terrassendach sowie näher als 5 m am Gebäude ist deshalb nicht zulässig.
Es ist eigentlich selbstverständlich, die genutzten Räumlichkeiten und die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden gehen zu Lasten der Mietenden.
Musik, Gesänge und anderes Lautes kann Menschen in ihrem Ruhebedürfnis stören, innerhalb und außerhalb des Gartengeländes.
Unser Vereinsheim liegt zwar fast mittig im Gartengelände, zu den Gärten mit den Menschen darin und zu den Häusern außerhalb des Gartengeländes ist es aber nicht weit.
Darauf muss zwingend Rücksicht genommen werden. Die Laute Musik darf daher nur innerhalb des Gebäudes gespielt werden, abends möglichst nur bei geschlossenen Fenstern.
Am Ende der Feier müssen Fenster und Türen geschlossen werden, Fenster nicht gekippt lassen. Die Jalousien an den Fenstern müssen geschlossen und die Klammern zum Einbruchschutz wieder eingesetzt werden.
An den Notausgangstüren durch das WC und zur Terrasse müssen die Riegel eingelegt und verschlossen werden.
Vor der Rückgabe des Mietobjekts
Das Mietobjekt muss sauber und aufgeräumt zurückgegeben werden.
Dazu zählt vor allem:
- Spülen und Wegräumen von Geschirr, Besteck und Gläsern (Schrankordnungen beachten)
- Reinigung von Kaffeemaschinen und Kannen, Kühlschränken und anderen Einrichtungen
- Fegen der Räume („besenrein“) und der Terrasse
- Auflistung der eingetretenen Schäden
- Entsorgung der Abfälle auch der Toiletten
Rückgabe des Vereinshauses am Ende der Nutzung
Das Haus wird zur vereinbarten Zeit zurückgegeben. Dabei wird auch die Vollständigkeit von Inventar und Einrichtungen überprüft und ein kurzes Übergabeprotokoll erstellt.