Ja, denn er ist ein Beitrag für die Natur – ein Feuchtbiotop und somit Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen, die in Form der Biozönose (griech.: Lebensgemeinschaft) in einem geschlossenen Kreislauf (Ökosystem), sich ganz natürlich entwickeln können. Frösche, Molche, Kröten, Würmer, Krebse, Insekten (Libellen, Wasserflöhe, Wasserläufer, Taumelkäfer, Köcherfliegen, Wasserwanzen, Wasserspinnen, Gelbbrandkäfer, Mücken), Wasserschnecken, auch Blindschleichen und Ringelnattern siedeln sich an, wenn die Gestaltung des Teiches in allen Bereichen stimmt. Die Vielzahl der Tierarten ist ein Indiz für die richtige Anlage des Gartenteiches als gesundes Biotop. Feucht- und Trockenbiotope sind Teilbereiche der „kleingärtnerischen Nutzung“.
Was ist lt. Gartenordnung erlaubt? In den Pachtverträgen ist eine Wasserfläche bis 3% der Gartenfläche, max. 10m², gestattet. Die Randbereiche müssen für die Bepflanzung geeignet sein. Dazu sind abgeflachte Ränder gefordert. Gartenteiche aus Beton sind nicht zugelassen.