Feiern

Für Vereinsmitglieder ist es möglich den Saal des Gemeinschaftshauses zu mieten.  Bitte denke daran, den Termin weit im Voraus zu reservieren!

Zur Verfügung gestellt wird der Saal des Vereinshauses mit Küchenzeile, die Küche und die angrenzenden Toiletten. Der Saal ist ausgestattet mit Tischen und Bestuhlung für 45 Personen. Geschirr für 50 Personen, Gläser in Verschiedenen Ausführungen, zwei Kühlschränke, ein Geschirrspüler sowie 2 Kaffeemaschinen und verschiedene Thermoskannen. Die Höhe der Nutzungspauschale  ist beim Vorstand zu erfragen, sie ist vor Nutzungsbeginn, bei Schlüsselerhalt, zu zahlen.

Reservierungen: Reservierungen für das Vereinshaus nehmen Sie bitte über Frau Anja Hanke, Tel. 0173-2573457, vor.

Bei Beendigung der Nutzung :

  • ist der Saal besenrein zu übergeben,
  • sind außergewöhnliche Verschmutzung der Toiletten und der Außenanlage zu beseitigen
  • ist der Müll, auch im Toilettenbereich, zu entsorgen.

Das Inventar (Geschirr, Gläser, Besteck, Kaffeemaschinen, Thermokannen, etc.) ist bei Nutzungsende gereinigt und trocken in die Schränke und Regale, wie dargestellt, einzuräumen.

Die Außenanlage kann, im Bereich der großen Terrasse, (Ausgang Saal), mit benutzt werden. Einen Anspruch auf alleinige Nutzung der Wiese besteht nicht.

Offenes Feuer und Feuerwerk ist verboten, ebenso das Grillen unter dem Terrassendach.

Die Nutzer haben die genutzten Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln.

Schuldhaft verursachte Schäden haben die Nutzer zu ersetzen. Die Nutzer sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen.

Beanstandungen müssen unverzüglich dem KGV Dönche e.V. gemeldet werden. Vereinseigene Gegenstände dürfen aus den Räumlichkeiten nicht entfernt werden.

Das Rauchen im Vereinshaus ist nicht erlaubt.

Auszug aus der Gartenordnung:

§13 – Allgemeine Ordnung

(1) Die Pächterin/ der Pächter, ihre/ seine Angehörigen und ihre/ seine Gästesind verpflichtet, alles zu vermeiden, was Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Kleingartenanlage stört sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Deshalb ist vor allem verboten, durch Lärm, lautes und anhaltendes Musizieren auch durch Rundfunk, Fernseh- und Musikapparate oder ähnliche Störungen den Frieden in der Kleingartenanlage zu beeinträchtigen.

(2) Die Benutzung von Hand- und Motorrasenmäher, Kettensägen, Heckenscheren, Häckslern sowie anderen geräuschentwickelnden Geräten ist ganzjährig montags bis freitags von 7.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr erlaubt. An Samstagen nur von 7.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 17.00 Uhr.

An Sonn-und Feiertagen ist die Benutzung nicht gestattet

Hierzu ist zu beachten (§ 14 Abs. 6) Ergänzung Vereinsspezifische Regelung
(6) Ergänzend zu § 13 Abs. 2
In den Monaten November bis Februar einschließlich entfällt die Mittagsruhe an Werktagen.